Piratenpartei lehnt die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes ab
Die Piratenpartei Zürich äussert ernsthafte Bedenken gegen die vorgeschlagene Revision des kantonalen Polizeigesetzes und lehnt es in der vorliegenden Form ab. Besonders problematisch sind die Bestimmungen zur technischen Überwachung und der Erstellung von Bewegungsprofilen ohne konkreten Anfangsverdacht. Staatstrojaner lehnen wir aufgrund der Gefahr für die Informationssicherheit strikt ab.
Die Piratenpartei hebt hervor, dass die vorgeschlagene Regelung zur Überwachung von Personen zur Verhinderung und Erkennung von Straftaten schwammig formuliert ist, wer als «beschuldigte Person» gilt. Dieser unklare Gesetzestext könnte zu willkürlichen und verdachtsunabhängigen Überwachungsmassnahmen führen.
Ebenso beunruhigend ist die Möglichkeit, Videoaufzeichnungen des öffentlichen Raums zur Identifizierung von Personen, Fahrzeugen und Kontrollschildern zu nutzen, weil dies einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.
Schliesslich warnt die Piratenpartei vor den Bestimmungen zur automatischen optischen Erfassung und Auswertung von Fahrzeugen und Kontrollschildern. Diese Bestimmungen sind zu vage und könnten die Grundrechte der Bürger verletzen.
Wir fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, um die Grundrechte angemessen zu berücksichtigen.
Die Piratenpartei Zürich setzt sich weiterhin für den Schutz der Grundrechte und der Privatsphäre ein und fordert die kantonale Regierung auf, die vorgeschlagenen Bestimmungen zu überdenken.