Piratenpartei Zürich

Beiträge für Grundrechte

Initiative für ein Grundrecht auf Digitale Integrität zustande gekommen

Die Initiative für ein Grundrecht auf Digitale Integrität ist zustande gekommen! Dies wurde letzte Woche offiziell vom Kanton Zürich bestätigt. Unsere Unterschriftensammlung hat sich gelohnt: Wir haben 10'771 Unterschriften überreicht, wovon 9'209 gültig sind. Der Regierungsrat wird im Dezember über die Gültigkeit entscheiden und dem Kantonsrat einen Bericht über den Inhalt unserer Forderung eines neuen Grundrechts zustellen.

Initiative für ein Grundrecht auf Digitale Integrität eingereicht

Die Piratenpartei Zürich hat heute die Initiative für ein Grundrecht auf Digitale Integrität beim Kanton Zürich eingereicht. Überreicht wurde eine überwältigende Anzahl von 9'841 Unterschriften. Bei der Bevölkerung stiess die Initiative auf grosse Resonanz, was durch die mediale Aufmerksamkeit unterstrichen wird. Uns freut der Erfolg der Initiative und wir sind gespannt auf den Abstimmungskampf.

Ablehnung Digitaler Unversehrtheit im Nationalrat

Wir bedauern die deutliche Absage des Nationalrats ein Grundrecht auf Digitale Unversehrtheit in die Bundesverfassung aufzunehmen. Offenbar ist dem Nationalrat nicht bewusst, dass wir uns im Informationszeitalter befinden und unsere Grundrechte deshalb dringend ein Update benötigen, um eine freiheitliche und demokratische Zukunft zu gewährleisten.

Ergebnis Nationalratswahlen 2023

Die Piratenpartei hat gestern an der Nationalratswahl im Kanton Zürich respektable 0,43 Prozent Wähleranteil erreicht. Die Piratenpartei Schweiz hat leicht zugelegt, die Piratenpartei Zürich einen minimalen Verlust von 0,03 Prozent gegenüber 2019 gemacht. In einem schwierigen Umfeld ist es gelungen, den seit 2015 anhaltenden Negativtrend zu durchbrechen und den Wähleranteil zu stabilisieren.

Piratenpartei lehnt die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes ab

Die Piratenpartei Zürich äussert ernsthafte Bedenken gegen die vorgeschlagene Revision des kantonalen Polizeigesetzes und lehnt es in der vorliegenden Form ab. Besonders problematisch sind die Bestimmungen zur technischen Überwachung und der Erstellung von Bewegungsprofilen ohne konkreten Anfangsverdacht. Staatstrojaner lehnen wir aufgrund der Gefahr für die Informationssicherheit strikt ab.